Nachdem ich im letzten Beitrag die Rechtsgrundlagen erläutert habe geht es im Folgenden um die Frage, wie die Organisation gestaltet werden kann, damit sie rechtssicher ist. Rechtsicher bedeutet, die Randbedingungen des §130 OWiG zu erfüllen.
Grundsätzlich gehe ich immer davon aus, dass in jedem Unternehmen der einvernehmliche Wille besteht, Vorschriften und Regeln einzuhalten. Und zwar immer und nicht nur dann, wenn der Vorteil für einen spricht. Wer dazu nicht bereit ist, sollte sich dazu seine eigenen Gedanken machen.
Zunächst möchte ich etwas zum Thema „Personal“ sagen. In jedem Unternehmen gibt es Häuptlinge und Indianer. Im Idealfall ein Häuptling und der Rest sind die Indianer. Leider lässt sich in unserer vielteiligen Arbeitswelt dieses Prinzip nicht mehr so einfach einhalten. Daher muss es eine klare Struktur geben.
Ich möchte das mit der nebenstehenden Grafik verdeutlichen.
An der Spitze steht der Unternehmer.
In der 2. Ebene befinden sich die Personen, die an Stelle des Unternehmers einen Teil seiner Pflichten umsetzen und erfüllen. Sie sind dazu von ihm gem. §9(2) OWiG zu bestellen.
In der 3. Ebene sind die Mitarbeiter zu finden, die ausschließlich im Auftrag arbeiten und besondere Aufgaben erfüllen. Das sind z.B. Teamleiter, Schichtführer usw.
In der 4. Ebene sind alle anderen Mitarbeiter angesiedelt. Zwischen allen Ebenen gibt es ein Kontroll- und ein Meldesystem. Die Kontrolle erfolgt von oben nach unten und die Meldung von unten nach oben.
Leider wird in der heutigen Zeit mit dem Wunsch, Hierarchien abzuschaffen, über das Ziel hinausgeschossen. Was macht es für einen Sinn, einen Teamleiter zur Verantwortung zu ziehen, wenn er sich gegenüber seinem Team nicht durchsetzen darf/kann, weil man ihm die dazu nötige Kompetenz verweigert hat. Das ist u.a. eine der Ursachen, wenn etwas schief gelaufen ist.
Ein Organigramm ist im Regelfall das Werkzeug, mit dem die Verantwortung, die Pflichten und die Kontrollen graphisch dargestellt werden.
Dieses fiktive Organigramm soll das Prinzip darstellen, wer von oben nach unten verantwortlich ist und wer von unten nach oben an wen meldet.
Es kann also nicht sein, dass ein Vertriebsleiter am Freitagnachmittag den Logistikleiter überstimmt und entscheidet, dass ein ungeeigneter LKW trotzdem beladen wird, weil er seinem Kunden eine Zusage gemacht hat.
Wer übernimmt nun bei einem Vorfall die Verantwortung? Der Vertriebsleiter oder der Logistikleiter?
Das Ganze lässt sich auch als Dreibeinhocker darstellen. Der steht zwar nicht immer waagrecht, aber er wackelt auch nicht.
Die Umsetzung lässt sich auf drei Standbeine reduzieren:
- organisatorische Maßnahmen
- technische Maßnahmen und
- personelle Maßnahmen
Die organisatorischen Maßnahmen lassen sich wie nebenstehend detaillieren.
- Bestellung beauftragter Personen
- Organisation der Abläufe
- Erstellen von Anweisungen
- Erarbeiten von Checklisten
- Überwachung der Ausführung
- Definition der 100% Kontrollen
- Definition der Stichproben-Kontrollen
Die technischen Maßnahmen könnten so unterteilt werden.
Definition der
- Be- und Entladeeinrichtungen
- Produktanforderungen
- Fahrzeuganforderungen
- Ladungssicherungsmittel
- Verlade- und Sicherungsmethode
Die personellen Maßnahmen können/müssen sein. Ein Zeitplan, in dem die Maßnahmen über das Jahr verteilt sind, macht Sinn.
Damit werden die Maßnahmen nicht immer in die letzten zwei Monate gepresst, wenn man plötzlich feststellt, dass am 31.12. das Jahr zu Ende ist.
- Schulungen
- Unterweisungen
- Weiterbildung
Natürlich muss jedes Unternehmen für sich gesehen diese Grobstruktur verfeinern und genau beschreiben.
Eine so gestaltete Organisationsstruktur entbindet jedoch den Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung. Er hat dafür zu sorgen, dass es rund läuft. Die Lebenspraxis zeigt jedoch, dass es immer wieder Situationen gibt, die nicht so laufen, wie man es sich vorgestellt hat. Um deren Anteil so gering wie möglich zu halten, sollten alle Verantwortlichen ihren Bereich kennen und wissen, wie das Tagesgeschäft läuft. Ein Verantwortlicher, der vor lauter Besprechungen nie ein seinem Bereich auftaucht und sich einen eigenen Eindruck verschafft, wird über kurz oder lang auf die Nase fallen.
Sollte sich eine Unternehmenskultur entwickelt haben, in der sich keiner traut negative Nachrichten nach oben zu melden, dann werden irgendwann Vorfälle, Unfälle, Schäden oder ähnliches, diesen Zustand offenbaren. Auch wenn ein Kapitän einen 1. Offizier und einen Steuermann hat, wird er regelmäßig auf der Brücke sein, um den korrekten Kurs zu überprüfen. Die Schiffsbesetzungsverordnung hat als Kernaussage, dass „die Besatzung so zusammengesetzt sein muss, dass das Schiff unter allen Bedingungen stets sicher geführt kann“. Diesen Grundgedanken sollte sich jeder Geschäftsführer, Betriebsleiter oder vergleichbar zu eigen machen.
In der nächsten Folge geht es noch tiefer in die Praxis. Bleiben Sie dran.
Ihr Sigurd Ehringer
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Thomas Bauer
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