Folge 7: Die Eingangsprüfung des Containers

Ein erheblicher Teil aller weltweiten Stückgut-Transporte wird mit dem Container abgewickelt. Dabei sind Millionen solcher Blechkisten unterwegs auf dem Meer, der Schiene und der Straße.
Überall unterliegen sie besonderen Transportbelastungen und beim Beladen haben manchmal Verlader auch keine Hemmungen, wenig materialschonend damit umzugehen.

Obwohl es für den Container global geltende Regeln für die Prüfung und die Reparaturen gibt und eigentlich jeder, zumindest theoretisch, in Ordnung sein sollte, verfügen alle Boxen über mehr oder minder große Blessuren.
Daher ist es zwingend notwendig, den Container vor der Beladung einer Eingangskontrolle zu unterziehen.

Gründe für eine Eingangskontrolle

Der CTU-Code 2015, das internationale Regelwerk für den Umgang mit Containern, überträgt dazu im Kapitel 4.2.3 die Verantwortung dem Versender bzw. dem Verpacker. Dort heißt es: „Der Packer soll sicherstellen, dass die CTU vor dem Packen kontrolliert wird und der Zustand der CTU für die zu transportierende Ladung geeignet ist“. Es folgen weitere Strichaufzählungen.

Was würde sich ein Kunde wohl denken, wenn er seine ziemlich teure Ware in einer solchen Verpackung bekommen würde? Vermutlich würde er denken: hoffentlich ist meine Ware unbeschädigt und viel genauer hinsehen, ob alles in Ordnung ist.

Im Kapitel 8.2 erläutert das Regelwerk die Kontrolle der Güterbeförderungseinheit, bleibt aber in den Details diffus.

Daher ist es notwendig, dass sich das verladende Unternehmen mit der Sache beschäftigt und für seine Bedürfnisse festlegt, welcher CTU-Typ geeignet ist und welche Eigenschaften sonst noch zu erfüllen sind.

Die nachfolgenden Ausführungen sind das Ergebnis vieler Containerkontrollen oder Verladebegleitungen an der Praxisfront.

Hierbei wird die entscheidende Weiche häufig bereits vom LKW-Fahrer falsch gestellt, indem er nach der Ankunft die Türen des Containers öffnet, anklappt und ihn dann an die Rampe fährt.

Die wichtige Kontrolle der CSC-Plakette ist dann nicht mehr so einfach möglich. Der Fahrer macht das so, weil es bei vielen Versendern/Packern so üblich ist und eine Eingangskontrolle nicht vorgenommen wird.

Die Container-Kontrolle in zwei Schritten

Die Eingangskontrolle

Es kommt nicht selten vor, dass Unternehmen Reparaturen an Containern bezahlen müssen, obwohl sie diese nicht verursacht haben.

Eine nicht durchgeführte Eingangskontrolle und somit keine festgestellten Mängel bedeutet im Umkehrschluss, dass der Container bei der Übernahme in Ordnung war und die Schäden vom Packer während seiner Nutzungsdauer verursacht wurden.

Die CSC-Plakette muss unmittelbar nach der Ankunft des Containers überprüft werden.
Werden die Vorgaben nicht erfüllt, ist das ein hartes Knockout-Kriterium.

Ein weiteres Knockout-Merkmal sind Schrauben am Verriegelungsgestänge. Die Befestigung muss oben und unten diagonal genietet sein. Der Verriegelungshebel und die Hebefalle müssen ebenfalls genietet sein.

Danach ist der ganze Container einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Es sind nicht nur alle Seiten von außen, sondern auch der Boden von unten zu überprüfen. Solche Schäden sollten auf alle Fälle dokumentiert werden, zumal sie beim Einsatz von Staupolstern zu Problemen führen können. Denn die harte Rostoberfläche kann durch Scheuern zum Druckverlust im Staupolster führen.

Ein Container muss auch auf Dichtigkeit geprüft werden. Hierbei ist die beste Lösung die Zweimann-Methode. Einer steigt in den Container, der andere verriegelt die Tür komplett. Nun muss es innen vollkommen dunkel sein.

Eventuell kann bei hellem Sonnenlicht durch die Druckausgleichsöffnungen diffuses Licht eindringen, aber das ist unkritisch. Ansonsten würde man jede noch so kleine Undichtigkeit am Lichteinfall erkennen.

Besonders bei den Türdichtungen lassen sich so Schäden feststellen, z.B. wenn die Tür verzogen ist und nicht mehr korrekt schließt, obwohl die Dichtung in Ordnung ist.

Manche Verlader/Packer kommen auch auf ungewöhnliche Ideen und machen den Container für Ihre Zwecke passend.

Hier wurden die Lashstege an der Tür herausgetrennt und versetzt. Das heißt, der Container wurde baulich verändert.

Der Container muss auch sauber und geruchsneutral sein. Falls der Container vor dem Beladen gelüftet werden muss, sollte die dazu erforderliche Zeit in Absprache mit der Reederei nicht auf die Beladezeit angerechnet werden. Der CTU-Code gibt hierzu an verschiedenen Stellen Hinweise, aber besonders im Punkt 12.1.6. Besonders ist auf Hinweise zu achten, ob ein Container begast war. Denn manche Packer erfüllen ihre diesbezügliche Kennzeichnungspflicht nicht.

Abgeklebte Druckausgleichsöffnungen sind ein deutliches Merkmal für Begasung. Oft sind sie auch von innen versiegelt. Daher ist grundsätzlich Vorsicht geboten.

Die Dokumentation

Ziel muss es sein, Schadensansprüche für Mängel, die bereits vorhanden waren, abzuwehren.
Deshalb sind Mängel in einer Checkliste festzuhalten und gegebenenfalls auch zu fotografieren. Darüber hinaus kann es zudem Sinn machen, sich mit dem Reeder oder Spediteur über das weitere Vorgehen abzustimmen. Denn das ist alle mal billiger, als hinter her die Kosten für aufwändige Reparaturen, mangels Beweisen, zahlen zu müssen.

Ihr Sigurd Ehringer

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