Folge 2: CSC-Plakette und ACEP – Erklärung der Abkürzungen und Inspektionskriterien

Container-Identifikation | Wer ist verantwortlich bei der Ladungssicherung? | Reibwert auf dem LKW | Eingangskontrolle Container

Folge 2: CSC-Plakette und ACEP – Erklärung der Abkürzungen und Inspektionskriterien

CSC-Plakette & ACEP

CSC

Die „Convention for Safe Containers“ wurde 1972 von der IMO (International Maritime Organization) beschlossen und 1976 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in deutsches Recht übernommen.

Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das sicherstellen soll, dass alle Container-Hersteller und –Eigner die Transportmittel weltweit nach einheitlichen Kriterien herstellen, testen und reparieren. Dabei wird das Regelwerk durch einige ISO-Normen technisch verdichtet.

Die CSC-Regel legt fest, dass die Container nach ihrer Indienststellung regelmäßig überprüft und bei Bedarf repariert werden. Die erste Prüfperiode beträgt 5 Jahre und alle weiteren 2 ½ Jahre bzw. 30 Monate.

Das Prüfdatum muss auf der CSC-Plakette, die jeder seegängige Container haben muss, ersichtlich sein. Dabei müssen die Buchstaben und Ziffern der Plakette mindestens 5mm groß und zudem dauerhaft lesbar sein.


Sigurd Ehringer - SeLogCon

Zum Autor:

In einer Reihe von Fachbeiträgen aus der Praxis, zu Themen rund um den Container und LKW, erhalten Sie Profiwissen aus erster Hand.
Wie sichert man Ladung korrekt und was sind die Grundlagen der Ladungssicherung?

Erarbeitet und vorgestellt werden sie von Sigurd Ehringer, Inhaber von SE-LogCon:

  • VDI-zertifizierter Ausbilder für Ladungssicherung
  • Fachbuch-Autor
  • 8 Jahre Projektmanager
  • 12 Jahre bei der Bundeswehr (Kompaniechef)
  • 20 Jahre Vertriebserfahrung
  • seit 1996 Berater/Ausbilder in der Logistik
  • 44 Jahre Ausbilder/Trainer in verschiedenen Bereichen

Folge 2: CSC-Plakette und ACEP – Erklärung der Abkürzungen und Inspektionskriterien


Oberes Drittel

Die CSC-Plakette lässt sich in drei Abschnitten betrachten.

Das obere Drittel enthält die folgenden Informationen:

  • Ausgabe der CSC-Regel unter denen der Containerbau genehmigt wurde- GB (Großbritannien) ist das Länderkürzel im Beispielbild.
  • Genehmigungsbehörde (BV=Bureau Veritas) und das Jahr
  • Typenbezeichnung des Containers beim Hersteller
  • Seriennumer des Containers beim Hersteller
CSC-Plakette & ACEP

Mittleres Drittel

  • Eigner bzw. Betreiber des Containers
  • Angabe zur Behandlung des Holzbodens und Jahr
  • Hersteller des Containers

Unteres Drittel

  • ID-Nummer für die Zulassung dieses Containers
  • Indienststellung Monat/Jahr
  • ID-Nummer des Containers
  • max. Gesamtmasse in kg/LBS
  • Querkraft bei der Struktur des Containers beschädigt wird
  • Feld für das fällige Prüfdatum oder die ACEP-Registrierung

Die Schriftgröße von „CSC SAFETY APPROVAL“ muss mindestens 8mm betragen.


IICL

Auch wenn viele Container offensichtliche Schäden haben, müssen sie den CSC-Regeln entsprechen. Die Prüfung gemäß CSC oder ACEP erfolgt nach den Regelwerken des „Institute of International Container Lessors (IICL), der weltweiten Organisation von Containervermietern. In diesen Regelwerken wird detailliert beschrieben, bei welchen Schadensformen/Schadensart repariert werden muss.

Es sind Maßtoleranzen festgelegt und auch die Art und Weise, wie eine Reparatur sachgerecht ausgeführt werden muss. Beispielsweise in der Form, dass Löcher im Boden bis max. 22mm Durchmesser mit Hartholzstöpseln repariert werden dürfen, wenn sie nicht näher als 50mm am Rand der Bodenplatte liegen.

Sobald der leere Container im Depot ankommt wird er von einem Container-Checker einer Sichtprüfung unterzogen. Dieser legt fest, ob der Container OK ist und nur gereinigt werden muss oder ob eine genauere Prüfung bezüglich des Reparaturaufwandes erforderlich ist.

CSC-Plakette & ACEP

Inspektionskriterien

Im Bild ein Auszug aus den Inspektionskriterien (Quelle: HCS-Hamburg)

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Reparaturkosten für Schäden dem letzten Nutzer des Containers in Rechnung gestellt werden. Deshalb sind alle Containerbenutzer gut beraten den Container genau zu prüfen und gegebenenfalls Mängel in einer Checkliste und mit Fotos zu dokumentieren. Zudem sollt in kritischen Fällen die Reederei/Spedition vor dem Beladen konsultiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Denn so kann bösen Überraschungen vorgebeugt werden.

CSC-Plakette & ACEP

Was sind die technischen Besonderheiten beim Container? Das wird Inhalt der nächsten Folge sein.

Ihr Sigurd Ehringer.


Einblicke hinter der Kamera auf dem Filmset.

Thomas BauerMarketing und E-Commerce - G&H GmbH Rothschenk


Bild Firmengebäude Rothschenk
Eine Mitarbeiterin der G&H GmbH Rothschenk näht ein Gurtband an einen Stausack.

In eigener Sache:
Rothschenk. Das sind wir.

Rothschenk ist ein Hersteller von Ladungssicherung für Überseecontainer. Im beschaulichen mittelfränkischen Aub, entwickeln, testen und vertreiben wir eigene Ladungssicherungsmittel wie Stausäcke/Staupolster, Lashing Rückhaltesysteme, Kantenschutzwinkel, Antirutschmatten, Zurrgurte und Fass-Sicherungen. Einen kleinen Einblick in unsere Produktwelt erhalten Sie in unserem Online Shop: [R] SHOP24.

Wir entwickeln für unsere Kunden, zu denen auch Großkonzerne z.B. aus der Chemie-, Getränke– und Automobilbranche gehören, indiviuelle Ladungssicherung. Daher sind wir es gewöhnt uns in unserer eigenen Forschungs- und Testabteilung neue Produkte und Lösungen einfallen zu lassen.

Wir stehen für Qualität „Made in Germany„. Nicht nur bei der Entwicklung, sondern auch bei der Herstellung. Denn wir sind der einzige Hersteller für Ladungssicherung mit einem eigenen Produktionsstandort in Deutschland. Echtes „Made in Germany“ eben.


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Kommentare (2)

  • Benjamin Kraus Antwort

    Frage: Gilt die Prüffrist auch für CSC Container die nur bundesweit per LKW auf reisen gehen?

    27. April 2023 bei 14:35
    • Thomas Bauer Antwort

      Hallo Herr Kraus,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CSC-Prüfung gilt nur für seegehende Container. Für solche, die nur (ausschließlich) über Land transportiert werden, gilt dies nicht. Dennoch muss ein Container technisch in Ordnung sein. Ihr Rothschenk Team.

      11. Mai 2023 bei 14:53

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