Folge 2: CSC-Plakette und ACEP – Erklärung der Abkürzungen und Inspektionskriterien
CSC
Die „Convention for Safe Containers“ wurde 1972 von der IMO (International Maritime Organization) beschlossen und 1976 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in deutsches Recht übernommen.
Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das sicherstellen soll, dass alle Container-Hersteller und –Eigner die Transportmittel weltweit nach einheitlichen Kriterien herstellen, testen und reparieren. Dabei wird das Regelwerk durch einige ISO-Normen technisch verdichtet.
Die CSC-Regel legt fest, dass die Container nach ihrer Indienststellung regelmäßig überprüft und bei Bedarf repariert werden. Die erste Prüfperiode beträgt 5 Jahre und alle weiteren 2 ½ Jahre bzw. 30 Monate.
Das Prüfdatum muss auf der CSC-Plakette, die jeder seegängige Container haben muss, ersichtlich sein. Dabei müssen die Buchstaben und Ziffern der Plakette mindestens 5mm groß und zudem dauerhaft lesbar sein.

Zum Autor:
In einer Reihe von Fachbeiträgen aus der Praxis, zu Themen rund um den Container und LKW, erhalten Sie Profiwissen aus erster Hand.
Wie sichert man Ladung korrekt und was sind die Grundlagen der Ladungssicherung?
Erarbeitet und vorgestellt werden sie von Sigurd Ehringer, Inhaber von SE-LogCon:
- VDI-zertifizierter Ausbilder für Ladungssicherung
- Fachbuch-Autor
- 8 Jahre Projektmanager
- 12 Jahre bei der Bundeswehr (Kompaniechef)
- 20 Jahre Vertriebserfahrung
- seit 1996 Berater/Ausbilder in der Logistik
- 44 Jahre Ausbilder/Trainer in verschiedenen Bereichen
Folge 2: CSC-Plakette und ACEP – Erklärung der Abkürzungen und Inspektionskriterien
Oberes Drittel
Die CSC-Plakette lässt sich in drei Abschnitten betrachten.
Das obere Drittel enthält die folgenden Informationen:
- Ausgabe der CSC-Regel unter denen der Containerbau genehmigt wurde- GB (Großbritannien) ist das Länderkürzel im Beispielbild.
- Genehmigungsbehörde (BV=Bureau Veritas) und das Jahr
- Typenbezeichnung des Containers beim Hersteller
- Seriennumer des Containers beim Hersteller
Mittleres Drittel
- Eigner bzw. Betreiber des Containers
- Angabe zur Behandlung des Holzbodens und Jahr
- Hersteller des Containers
Unteres Drittel
- ID-Nummer für die Zulassung dieses Containers
- Indienststellung Monat/Jahr
- ID-Nummer des Containers
- max. Gesamtmasse in kg/LBS
- Querkraft bei der Struktur des Containers beschädigt wird
- Feld für das fällige Prüfdatum oder die ACEP-Registrierung
Die Schriftgröße von „CSC SAFETY APPROVAL“ muss mindestens 8mm betragen.
IICL
Auch wenn viele Container offensichtliche Schäden haben, müssen sie den CSC-Regeln entsprechen. Die Prüfung gemäß CSC oder ACEP erfolgt nach den Regelwerken des „Institute of International Container Lessors (IICL), der weltweiten Organisation von Containervermietern. In diesen Regelwerken wird detailliert beschrieben, bei welchen Schadensformen/Schadensart repariert werden muss.
Es sind Maßtoleranzen festgelegt und auch die Art und Weise, wie eine Reparatur sachgerecht ausgeführt werden muss. Beispielsweise in der Form, dass Löcher im Boden bis max. 22mm Durchmesser mit Hartholzstöpseln repariert werden dürfen, wenn sie nicht näher als 50mm am Rand der Bodenplatte liegen.
Sobald der leere Container im Depot ankommt wird er von einem Container-Checker einer Sichtprüfung unterzogen. Dieser legt fest, ob der Container OK ist und nur gereinigt werden muss oder ob eine genauere Prüfung bezüglich des Reparaturaufwandes erforderlich ist.
Inspektionskriterien
Im Bild ein Auszug aus den Inspektionskriterien (Quelle: HCS-Hamburg)
Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Reparaturkosten für Schäden dem letzten Nutzer des Containers in Rechnung gestellt werden. Deshalb sind alle Containerbenutzer gut beraten den Container genau zu prüfen und gegebenenfalls Mängel in einer Checkliste und mit Fotos zu dokumentieren. Zudem sollt in kritischen Fällen die Reederei/Spedition vor dem Beladen konsultiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Denn so kann bösen Überraschungen vorgebeugt werden.
Was sind die technischen Besonderheiten beim Container? Das wird Inhalt der nächsten Folge sein.
Ihr Sigurd Ehringer.

Mein Spezialgebiet ist Digital Marketing. Aber mit den anschaulichen LaSi-Artikeln unserer Fachautoren hat man einen richtig guten Einstieg in die Materie.


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Rothschenk ist ein Hersteller von Ladungssicherung für Überseecontainer. Im beschaulichen mittelfränkischen Aub, entwickeln, testen und vertreiben wir eigene Ladungssicherungsmittel wie Stausäcke/Staupolster, Lashing Rückhaltesysteme, Kantenschutzwinkel, Antirutschmatten, Zurrgurte und Fass-Sicherungen. Einen kleinen Einblick in unsere Produktwelt erhalten Sie in unserem Online Shop: [R] SHOP24.
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Kommentare (2)
Frage: Gilt die Prüffrist auch für CSC Container die nur bundesweit per LKW auf reisen gehen?
Hallo Herr Kraus,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CSC-Prüfung gilt nur für seegehende Container. Für solche, die nur (ausschließlich) über Land transportiert werden, gilt dies nicht. Dennoch muss ein Container technisch in Ordnung sein. Ihr Rothschenk Team.