Folge 19: Kombinierter Verkehr

Der Kombi-Verkehr ist in der Logistik ein häufig genutztes Wort, aber oft stellt man fest, dass nicht jeder genau weiß was sich dahinter versteckt.

Pauschal wird oft das Gewicht 44 to damit verknüpft. So einfach ist es jedoch nicht.

Genau betrachtet verbirgt sich dahinter eine Regelung der EU mit dem sperrigen Namen:

RICHTLINIE 92/106/EWG DES RATES
vom 7. Dezember 1992
über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im
kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten

Damit wird deutlich, dass diese Regelung zwingend das Überschreiten einer Landesgrenze innerhalb der EU erfordert.

Ein Container-Transport von München nach Hannover mit 44 to ist also grundsätzlich unzulässig, weil die deutsche Landesgrenze nicht überschritten wurde.

Herausforderungen bei der Kommunikation

Es ist wichtig, die Informationen zwischen Verlader und Transporteur so zusammenführen bzw. auszutauschen, dass der Transport ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das ist die Aufgabe für alle Beteiligten, was natürlich ein detailliertes Wissen und Sachkunde erfordert.

Gefährliches Halbwissen ist jedoch eher die Praxis.

Die Angabe über die Nutzlast/Payload der Container ist immer auf der rechten Hecktüre zu finden.

Planung des zulässigen Gewichts

Je nachdem, wie der Container gebaut und ausgestattet ist oder welcher Stahl verwendet wurde, unterscheiden sich die Nutzlasten in Abhängigkeit vom Tara-Gewicht.

Prinzipiell ist diese Problematik nur für jene Verlader interessant, bei denen die Ladegüter so viel wiegen, dass der Container eher zu schwer wird, bevor er voll beladen ist. Verlader, die Güter stauen, bei denen der Container voll ist, bevor er zu schwer wird, sind davon eher nicht betroffen.

Es kommt also darauf an, bei der Planung das Gewicht des Gespanns, bestehend aus Zugmaschine + Chassis + Container, zu wissen und daraus das maximale Gewicht des Ladegutes + Staumaterial, bezogen auf ein Gewicht von 40to, 42to oder 44to zu ermitteln.

Unter dem Link https://www.ekb-containerlogistik.com/de/datenund-fakten/bestimmungen/ werden Durchschnittswerte genannt, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Detailberechnungen das Unternehmen direkt konsultiert werden sollte.

Ein Auszug aus der Tabelle

Leider wird dort nur die 44 to-Variante genannt, welche ausdrücklich eine dreiachsige Zugmaschine erfordert. Der weitaus größere Teil der Gespanne besteht jedoch aus zweiachsigen Zugmaschinen und darf daher maximal 42 to wiegen.

Nimmt man die Zahlen aus der obigen Tabelle, dann würde sich ein Netto-Ladungsgewicht (Ladung + Sicherungsmittel) für folgende Kombinationen ergeben:

Die maximale Zuladung in der Praxis bestimmen

Die Praxis zeigt jedoch, dass es erhebliche Abweichungen zu den oben stehenden Angaben geben kann und daher Überladungen eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich sind. Firmen, welche selbst Container stauen und die Zuladung weitgehend ausnutzen wollen, sollten sich daher vom Transporteur über die Art und das Gewicht des Gespanns genaue Angaben geben lassen und auf deren Einhaltung achten.

Für Unternehmen, die über eine LKW-Waage verfügen, bietet sich auch die Chance, das maximale Gewicht der Ladung durch Wiegen zu ermitteln.
Das leere Gespann bei der Einfahrt wiegen und diesen Wert vom Gesamtgewicht 40 to, 42 to oder 44 to abziehen. Daraus ergibt sich die maximale Zuladung für jeden Containertyp.

Nachteil dieser Methode ist die Tatsache, dass diese Angaben erst kurz vor dem Beladen zur Verfügung stehen und Reduzierungen beim Gewicht bzw. der Menge des Ladegutes nicht mehr so einfach zu realisieren sind.

Fazit

Darauf zu vertrauen, dass der Transporteur aus den Angaben zum Ladungsgewicht schon die richtigen Rückschlüsse bezüglich der Ausführung des Container-Gespanns ziehen wird, sind extrem Risikobehaftet und sollten vermieden werden.

Ihr Sigurd Ehringer

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