Folge 18: Verifiziertes Bruttogewicht – Container

Die Havarie des 4.419 TEU großen Containerschiffes MSC Napoli am 18.01.2007 im Englischen Kanal während des Sturms Kyrill hatte den Totalverlust des Schiffes zufolge. (Quelle: Napoli Report No9/2008)

Die Untersuchung ist insofern interessant, weil sich das Ergebnis unmittelbar auf das Packen/Stauen von Containern auswirkte. Was war passiert?

Quelle: Wikipedia

Die Ausgangssituation

Die MCS Napoli durchfuhr den englischen Kanal mit ca. 11 Knoten (~ 20 km/h) nach Westen in Richtung Biscaya. Die Wellenhöhe betrug zeitweise bis 9 m. Gegen 11:05 Uhr entstand ein schwerer Bruch an der Rumpfstruktur in der Nähe des Maschinenraumes.

Der Kapitän setzte um 11:25 Uhr einen Notruf ab und entschied sich, mitsamt der 26 Mann starken Besatzung das Schiff in einem geschlossenen Rettungsboot zu verlassen. Sie wurden später durch Helikopter der Roal Navy geborgen, es gab keine Verletzten.

Nach dem Abklingen des Sturmes wurde das Schiff Richtung Portland abgeschleppt, aber es drohte die Gefahr, dass es auseinander bricht und sinkt. Daher entschied man sich, das Schiff am 20.01.2007 in der Branscombe Bay auf Grund zu setzen.

Die Problematik

Die meisten Container konnten geborgen werden. Insbesondere die 660 an Deck gestauten wurden gewogen. Bei 137 davon war das tatsächliche Gewicht um mehr als 3 to größer als in den Frachtdaten angegeben. Die größte Abweichung betrug 20 to. Die 137 Container wogen insgesamt 312 to mehr als angegeben.

Das verifizierte Bruttogewicht

Aus den Ergebnissen der Untersuchungen erarbeitete die IMO die „ GUIDELINES REGARDING THE VERIFIED GROSS MASS OF A CONTAINER CARRYING CARGO“, das verifizierte Bruttogewicht.

Hierbei handelt es sich um das Ermitteln des tatsächlichen Gewichts eines Containers, bestehend aus Ladung + Verpackung + Sicherungsmittel + Tara-Gewicht des Containers. Das World Shipping Council bestimmte: „Die Verantwortung für das Erfassen und die Dokumentation des nachgewiesenen Bruttogewichtes eines gepackten Containers liegt beim Versender.“ Das ist eine klare Aussage.

Bei Verwiegungen ist eine Waage der Genauigkeitsklasse III der Richtlinie 2009/23/EG zu verwenden. Diese Genauigkeitsangabe ist keine Gewichtstoleranz, sondern die technische Anzeigetoleranz der verwendeten Waage.

Die Gewichtsbestimmung in der Praxis

Aus der Erfahrung sind manche Gewichtsabweichungen systemisch, weil sie durch ungenaue Angaben aus einer Datenbank, nicht gepflegten Datenbeständen oder durch fehlende Gewichtsanteile entstehen. Es kommt nicht selten vor, dass bei den Gewichtsangaben auf einer Ladeliste nur das reine Warengewicht angegeben wird und das Gewicht der Verpackung oder der Behältnisse (Fässer, IBC usw.) fehlt ganz.

Es ist angeraten, die Angaben in einer Datenbank regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Gewichte, bei denen produktionsbedingt Abweichungen auftreten können, sollten geprüft werden, um zu erkennen, wie groß die Bandbreite der Abweichungen sein kann, damit sie in die Überlegungen einfließen können.

Im CTU-Code 2015 werden in den Kapiteln 4.2.2 bis 4.2.4 geregelt, wer für das Bestimmen der Bruttomasse (=VGM) verantwortlich ist und Pflichten zu erfüllen hat.

Fazit

Damit ist klar, wer gemäß Handelsrecht für Verstöße im konkreten Fall zur Verantwortung gezogen werden kann.

Der Versender kann, gemäß Art.10 CMR, auch für Folgeschäden durch falsche Angaben haftbar gemacht werden. Das kann sich auch auf Schäden am Schiff beziehen, weil es ein Teil der Transportkette ist.

Es ist also angeraten, die Abläufe beim Containerstauen ordentlich zu regeln, die Aufgaben klar zu benennen und abzugrenzen, sowie zu kontrollieren.

Ihr Sigurd Ehringer

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