Folge 1: Container-Identifikation – Was bedeutet die Beschriftung auf einer Containertüre?

Da der Container eines der häufigsten Transportmittel ist, sieht man auch viele auf der Straße, meistens von hinten. Auf den heckseitigen Türen finden sich eine Menge Informationen, die für den, der Container zu beladen hat, von großer Wichtigkeit sind. Daher möchte ich in dieser Folge die Kennzeichnung und deren Bedeutung erläutern.

Kennzeichnung

Die vollständige Kennzeichnung aus dem Bild lautet: HJC U 192271 3

Da ist zunächst der Eignercode „HJCU“. Dabei stehen die Buchstaben HJC für die Fa. Hanjin, während der Buchstabe „U“ (der Produktgruppenschlüssel) für Unit steht und daher bei allen Eignerkürzeln im Containerbereich vorkommt.

Die 6-stellige Registrier-Nummer „192 271“ reicht alleine zur eindeutigen Identifizierung nicht aus. Sie besteht immer aus 6 Zahlen und Fehlstellen werden vom Eigner durch Nullen ergänzt. Die mit etwas Abstand gesetzte ist die Prüfziffer. Sie dient dazu, die Richtigkeit und Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Datenverarbeitungssysteme verfügen über einen Algorithmus, der die Angaben „HJC U 192271“ umrechnet und als Ergebnis die Prüfziffer erhält. Ist das Ergebnis nicht „3“, dann muss die Angabe/Reihenfolge falsch sein. Es ist daher empfehlenswert, die Registrierung in der Schreibweise „HJCU 192 271 [3]“ zu übernehmen. Das ist deshalb wichtig, um vor allem bei handschriftlicher Übernahme Fehlerquellen zu vermeiden.

Neben der Identifikationsnummer befindet sich noch die Typbezeichnung des Containers in diesem Bereich. Im Beispiel heißt die Typenbezeichnung 45G1. Doch manche bezeichnen diesen Typ als 45“-Container. Das ist falsch.

Typenbezeichnung

Die Typenbezeichnungen sind in der ISO 6346 geregelt und bestehen aus 3 Elementen. Die ersten beiden Zahlen stehen für Länge und Höhe des Containers. Die Buchstaben-/Zahlenkombination für den Verwendungszweck.

Die Bezeichnung G1 steht für einen Container mit passiver Belüftung. Diese Belüftungsöffnungen, dicht unter dem oberen Längsträger, dienen jedoch vor allem dem Druckausgleich.

Die Innentemperatur des Containers kann sich bei Sonneneinstrahlung stark erhöhen, wodurch sich die Luft ausdehnt und ihn durch Überdruck aufbläst. Das wird durch die Druckausgleichs-Öffnungen verhindert. Deren Funktionsfähigkeit muss beim Eingangscheck geprüft werden.

Beladung

Im mittleren Drittel der rechten Containertür sind wichtige Angaben zur Beladung gemacht. Dabei wird dass Gewicht in amerikanischen Pfund (1LB/LBS=0,454 kg) und Kilogramm (KG) angegeben.

Das maximale Gewicht (MAXGROSS) des Containers beträgt 32.500 kg bzw. 71.650 LB.

Das Tara (TARE), also Leergewicht, beträgt 3.930 kg, bzw. 8.660 LB. Bei der Ermittlung des verifizierten Bruttogewichts (VGM) ist diese Angabe zu übernehmen. Details zum verifizierten Bruttogewicht (VGM) werden in einer der nächsten Folgen beschrieben.

Darunter finden sich Angaben zur Nutzlast (PAYLOAD) und Volumen (CUBE). Der Container ist für eine maximale Nutzlast von 28.570 kg ausgelegt und hat ein Volumen (CUM) von 76,4 m3. Beim Beladen des Containers ist jedoch zu berücksichtigen, dass beim Straßentransport das Gesamtgewicht der Transporteinheit maximal 40.000 kg (40 t), bzw. 44.000 kg (44 t) betragen darf. Damit dürfen in Abhängigkeit vom Leergewicht der Transporteinheit (Zugmaschine + Chassis + Tara des Containers) weit weniger Kilogramm geladen werden, als die Angabe auf der Containertür.

CSC Plakette

Im unteren Drittel der linken oder manchmal auch der rechten Containertür, befindet sich die so genannte CSC-Plakette. Bei einem Transport über See muss diese Plakette vorhanden sein. Daher ist dies der wichtigste Punkt beim Eingangscheck durch den Verlader/Verpacker. Fehlt diese Plakette, darf der Container nicht beladen werden.

Sie gibt Hinweise darauf, ob der Container durch den Eigner gemäß CSC (Convetion for Save Containers) geprüft wurde und er für den Seetransport geeignet und zugelassen ist. Auf dieser Plakette ist das Indienststellungsdatum (DATE MANUFACTURED) mit 7/2006 angegeben.

Der erste Prüfzyklus beträgt 5 Jahre, also 7/2011. Jeder weitere Prüfzyklus reduziert sich auf maximal 30 Monate (2 ½ Jahre). Daher muss dann das nächste Prüfdatum „1/2014“ lauten. Doch es muss auf alle Fälle nach dem voraussichtlichen Ende der Fahrt liegen. Sollte das nicht der Fall sein, darf der Container auch nicht beladen werden.

Diese CSC-Prüfung kann durch die so genannte ACEP-Regel (Approved Continuous Examination Program ) überlagert werden. Das bedeutet, der Eigner stellt sicher, dass der Prüfrhythmus generell 30 Monate beträgt. Seine Registriernummer für dieses Programm wird dabei durch den Buchstaben-/Zahlencode I/RI 99/CS/118/TO ausgedrückt.

Bei einer anderen Registrierbehörde kann er auch anders lauten. So z.B. für HapagLloyd ACEP-D-HH-3. Hat der Container eine dieser ACEP-Kennzeichnungen, ist kein Prüfdatum mehr erforderlich.

Die Containertüren haben noch weitere technische Details, die bei der Eingangskontrolle beachtet, beziehungsweise geprüft werden müssen. Speziell mit Schwerpunkt auf CSC-Plakette und ACEP-Überprüfung. Und das wird Inhalt der nächsten Folge sein.

Ihr Sigurd Ehringer

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