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Folge 68: Dokumentation der Ladungssicherung – Tipps und Hilfsmittel

Viele kennen vielleicht den Spruch: „wer schreibt der bleibt“ und leider ist dies anhand einer E-Mail-Flut zu erkennen, die manchmal aber nur das Argument untermauern soll „aber ich habe dich doch informiert!!“
Allerdings gibt es auch vielen Situationen in denen eine Dokumentation durchaus sinnvoll, notwendig oder sogar vorgeschrieben ist. Die Ladungssicherung gehört dazu.

In verschiedenen Beiträgen habe ich bereits auf die VDI-2700 Blatt 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ hingewiesen mit dem Hintergrund des §22 StVO „dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten“.
In diesem Blatt 5 wird im Kapitel 4.1 folgendes gesagt:

4.1 Verantwortung
Der Unternehmer schafft Strukturen, anhand derer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung lückenlos gewährleistet und nachvollziehbar ist. In einem Organisationsplan sind Stellen oder Personen benannt, denen Aufgaben und Verantwortung übertragen werden.

Im Kapitel 6.3 wird die Art der Kontrolle beschrieben und unterteilt in:

  • 6.3 Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen
  • 6.3.1 Abfahrtkontrolle
  • 6.3.2 Regelmäßige Kontrolle
  • 6.3.3 Kontrolle vor dem Entladen

Es ist also keine Frage „ob“ kontrolliert wird, sondern es ist das „wie“, was diskutiert werden soll.
Bei Wikipedia werden zum Stichwort „Controlling“ folgende Tätigkeiten genannt: steuern, regeln, lenken, überwachen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es klare Vorgaben geben muss, was gesteuert, geregelt, gelenkt und überwacht werden soll.

Ich möchte diesen Gedanken an folgendem Beispiel erklären. Die meisten Hausfrauen, die einen Kuchen backen wollen, nehmen ein Rezept besorgen die Zutaten, messen sie nach den Vorgaben in Gramm oder Liter ab, mischen sie, lassen den Teig in der vorgegebenen Zeit (Minuten/Stunden) ruhen, backen den Kuchen bei der vorgegeben Temperatur (Grad) und Zeit (Minuten/Stunden) im Backofen. Falls der Kuchen nichts wird kann sie überprüfen ob: alle Zutaten verwendet wurden, die Mengen korrekt waren, die Ruhezeit eingehalten wurde, die Temperatur und die Zeit im Backofen gestimmt hat.

Eine grundlegende Voraussetzung für Kontrollen ist also das Vorhandensein klarer Vorgaben und viele Kontrollen in der Ladungssicherung scheitern genau an diesem Umstand. Immer wieder lese ich in Anweisungen den Satz „für ausreichende Sicherungsmittel ist zu sorgen“. Was soll der Kontrollierende nun tun? Was erachtet er oder ein anderer für „ausreichend“?

Würde die Vorgabe heißen: 10 Spanngurte mit Langhebel-Zugratsche; LC=2.000daN; STF=500daN; nicht ablegereif, dann wäre die Kontrolle sehr einfach.

Das Verladepersonal hat es einfach, wenn die Regelung für das Verladen aus vier Teilen besteht:

  • 1. Fahrzeug-Eingangskontrolle anhand einer Fahrzeugspezifikation
  • 2. Durchführung der Verladung anhand einer Verladeanweisung
  • 3. Kontrolle der Maßnahmen anhand einer Checkliste,
  • 4. Dokumentation der Verladung bezüglich Produkte und Ladungssicherung

Erläuterung

1. Fahrzeugspezifikation
Die Fahrzeugspezifikation sollte eine genaue Beschreibung enthalten zu:

  • Art des Fahrzeugs (Koffer, Bordwand, Schiebeplane) und Nutzlast
  • Art und Anzahl der Ausrüstung mit genauen Angaben.

2. Durchführung der Verladung
Es hat sich in meiner Praxis als Vorteilhaft erwiesen, wenn die Anweisungen aus guten Bildern und kurzem Text bestehen.

Auch die Sicherungsmethoden können in dieser Form dargestellt und kontrolliert werden, wie das nächste Beispiel zeigt:

Die vorgeschrieben Methode muss, abhängig vom Ladungsgewicht, die Sicherungsmaßnahmen enthalten, damit der §22StVO eingehalten wird.

In dem vorstehenden Beispiel lässt mit einem Blick kontrollieren, ob für die Sicherung zwei Spanngurte verwendet wurden und ob die Zurrwinkel eingehalten wurde.

3. Kontrolle der Maßnahmen
Hier sind zwei Stufen zu berücksichtigen.

  • Die 100%-Kontrolle erfüllt der verladende Mitarbeiter, in dem er auf den Ladepapieren oder einer situationsbezogenen Checkliste beurkundet, dass er die Verladeanweisung „4711“ korrekt ausgeführt hat.
  • Die Stichproben-Kontrolle hat u.a. den Zweck zu überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen immer noch richtig sind und korrekt ausgeführt werden oder ob Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Deswegen sollten sie von einer Person durchgeführt werden, die nicht in der unmittelbaren Verantwortung steht.

4. Dokumentation
Die Dokumentation hat den Zweck „Beweismittel“ zu sichern. Das kann z.B. der Nachweis sein, dass alle Produkte verladen wurden, aber auch dass die Ladungssicherung korrekt ausgeführt wurde. In Zeiten, in denen der verfügbare Speicherplatz von Dateien keine Rolle mehr spielt, ist die Fotodokumentation eine Möglichkeit.

Leider wird dazu häufig „geknipst“ und nicht „fotografiert“ mit dem Ergebnis, dass es zwar Fotos gibt, die aber wenig bis gar nicht aussagekräftig sind. Falls man zu dieser Lösung greift, muss es eine Anweisung geben, die eindeutig beschreibt, welche Fotos aus welcher Position von jeder Verladung gemacht werden sollen.

Die folgende Grafik soll den Grundgedanken darstellen, in dem zu jeder Verladung mindestens 5 Fotos vorhanden sein müssen. Jeder Phase kann durch Detailfotos ergänzt werden, immer mit dem Ziel: vom Überblick zum Detail, je nach dem welcher Zweck damit verfolgt werden soll.

Schritt 1:

  • Zuordnung der Bilder zum Ladevorgang, einschließlich Kennzeichen der Zugmaschine
  • Erste Hälfte der Verladung
  • Gegebenenfalls Detailfotos der Produkte oder deren Sicherung

Schritt 2:

  • zweite Hälfte der Verladung
  • gegebenenfalls Detailfotos der Produkte oder deren Sicherung
  • Zuordnung der Verladung zum Kennzeichen des Aufliegers oder Anhängers

Die Dokumentation der KFZ-Kennzeichen ist wichtig, um gegebenenfalls das Umladen beweisen zu können.

Jede Phase kann durch Detailfotos ergänzt werden, immer mit dem Ziel: vom Überblick zum Detail.
Beispiel: Vom linken Foto kann man auf das rechts schließen, aber nicht umgekehrt.

Natürlich gibt es zwischenzeitlich auch digitale Lösungen, z.B. als App für das Handy, die die Abläufe vereinfachen und die Zuordnung, vor allem der Bilder, erleichtern. Ob jedoch der Programmierer oder dessen Auftraggeber die Problemstellung verstanden hat, ist nicht immer sicher.

Deswegen sollte darauf geachtet werden, dass die eigene Verladesituation in der App nachvollziehbar berücksichtigt ist. Manche Apps sind sehr allgemein gehalten, damit sie auf möglichst viele Situationen passen. Das kann zweckmäßig sein, muss es aber nicht. Man sollte sich auch nicht von einer App verbiegen lassen.

Es gibt keine detaillierte Vorschrift für die Ausführung einer Dokumentation. Sie dient, wenn es zum Schwur kommt, der Beweissicherung und damit der eigenen Entlastung. Stellen sie sich folgende Situation vor: Der Richter fragt sie, was waren ihre Überlegungen, um Rechtsverstöße zu verhindern. Sie erklären ihm schlüssig ihre Gedankengänge. Der Richter sagt dann er hätte es genauso gemacht, weil er ihre logischen, aufeinander aufbauenden Gedankengänge verstanden hat.

Es darf nicht vergessen werden, dass sich aus mangelhafter Ladungssicherung der Super-Gau „fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässig Tötung“ entwickeln könnte. Um das zu verhindern ist eine gute, lückenlose Organisation und Dokumentation von entscheidender Bedeutung.

Wie immer sollen meine Ausführungen die Thematik nur anreißen, aber nicht erschöpfend behandeln. Wer sich mit der Aufgabenstellung vertraut macht, wird vielleicht Lösungen finden, die einfach und besser sind. Lediglich nichts tun erhöht das allgemeine Risiko während der Transportphase für alle Beteiligten und das sollte unbedingt vermieden werden.

Packen Sie es an, es kann nur besser werden!

Ihr Sigurd Ehringer

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